Kinderschutz
Ein wichtiger Grundsatz unserer pädagogischen Praxis mit Schutzbefohlenen ist der Kinder- und Jugendschutz, der die Wahrung der Grundrechte von Kindern und den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten soll.
Der Kinderschutz hat mit dem Bundeskinderschutzgesetz, dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und dem Landeskinderschutz NRW (Nordrhein Westfalen) eine notwendige Grundlage und Verbesserung erfahren. Die Gesetze bieten eine Orientierungshilfe für alle, die sich für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen einsetzen und sind gleichzeitig Handlungsgrundlage in Bezug auf Prävention und Intervention im Kinderschutz.
Wir als Träger nehmen unsere Verantwortung in Bezug auf den Kinderschutz ernst. Daher beschäftigen wir mehrere insoweit erfahrene Kinderschutzfachkräfte, die im Falle eines vagen oder konkreten Verdachtes einer Kindeswohlgefährdung eines Schutzbefohlenen die Mitarbeitenden im Sinne des §8a SGB VIII beraten. Die Fachberatung Kinderschutz der Sozialpädagogische Initiative Unna gGmbH steht den Teams auch zur Beratung und Begleitung zur Verfügung. Eine „Basisschulung Kinderschutz“ wurde für alle Mitarbeitenden zu einer Pflichtfortbildung gemacht, um in diesem Themenbereich zu informieren und sensibilisieren. Zudem haben Mitarbeitende die Möglichkeit sich auch in diesem Bereich über das interne Fortbildungsangebot weiterzubilden.
Des Weiteren werden individuelle Schutzkonzepte der einzelnen Einrichtungen der Sozialpädagogische Initiative Unna entwickelt und evaluiert.
Ein Teil der Prävention der Schutzbefohlenen ist eine Überprüfung der Vergangenheit von Bewerberinnen und Bewerbern sowie die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Eine weitere Maßnahme stellen neben den Fortbildungen auch die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung der Mitarbeitenden für die Arbeit bei der Sozialpädagogische Initiative Unna dar.
In Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Unna wurden Vereinbarungen für die Vorgehensweise im Falle eines Verdachts einer Kindeswohlgefährdung formuliert. Neben einem Fragebogen zur Ermittlung des Gefährdungsbereiches sowie des Schweregrades gehören auch Gespräche mit den Personensorgeberechtigten sowie des Kindes und gegebenenfalls das Involvieren weiterer Behörden und Einrichtungen zu dem Prozess. Durch diese Maßnahmen soll eine möglich Kindeswohlgefährdung dokumentiert und schnellmöglich abgewendet werden können, damit das Kind keine bleibenden Beeinträchtigungen erhält.
Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Mitarbeitende an die unten genannten Kontaktpersonen direkt oder an die zentrale E-Mailadresse wenden.
Dies gilt für Situationen, die ein „komisches Bauchgefühl“ auslösen sowie für konkrete Verdachtsfälle einer Kindeswohlgefährdung, damit dem Kind/Jugendlichen schnellstmöglich Unterstützung zuteilwerden kann.
Zudem verfügt die Fachberatung Kinderschutz über viel Informationsmaterial und Kampagnen über das Thema, welches gerne genutzt werden kann
Kontakt allgemein Kinderschutz SPI
Ansprechpartner*innen bei der SPI
Alle unten genannten Ansprechpersonen sind insoweit erfahrene Kinderschutzfachkräfte (InsoFa) und können die Beratung gemäß §8a SGB VIII bei Mitarbeitenden der Sozialpädagogische Initiative Unna gGmbH durchführen. Die Ansprechpersonen sind nicht einzelnen Arbeitsbereichen zugeordnet.

Katharina Merkel
Kinderschutzfachkraft
Pädagogische Fachkraft und Leitung am Standort OGS Regenbogenschule Fröndenberg

Nazmija Dearoski
Kinderschutzfachkraft
Pädagogische Fachkraft am Standort Kita Erlenweg

Sandra Luig
Kinderschutzfachkraft
Fachbereichsleitung Kindertageseinrichtungen SPI

Michael Böhm
Kinderschutzfachkraft
Fachbereichsleitung Familienhilfe
T 02303 90295-75
E m.boehm(at)spi-unna.de